Die Errichtung einer Luftwärmepumpe oder einer Klimaanlage muss bei der Gemeinde beantragt werden.
Da der Betrieb solcher Anlagen einen gewissen Lärmpegel verursacht, können Nachbarrechte verletzt werden.
Luftwärmepumpen mit Aussengerät und Klimaanlagen sind bewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren (§ 20 Stmk BauG)
Luftwärmepumpen mit vollständiger Aufstellung im inneren eines geschlossenen Gebäudes mit einem Schallleistungspegel von maximal 80 dB sind Meldepflichtig (§ 21 Stmk BauG)