Bei der Bewilligung von Feuerungsanlagen wird unterschieden ob es sich um den Tausch einer bereits bewilligten Feuerungsanlage handelt, ob bauliche Veränderungen vorgenommen wurden und ob die Heizleistung unter oder über 8 kW liegt.
Unabhängig vom Bauverfahren muss für jede Feuerungsanlage der Nachweis über das ordnungsgemäße Inverkehrbringen im Sinne des Stmk Heizungs- und Klimaanlagengesetzes 2021 vorliegen.