Der erste Schritt für ein Volksbegehren ist die Anmeldung beim Bundesminister für Inneres. Diese hat mit einem gesetzlich vorgegebenen Formular zu erfolgen, das bestimmte Angaben zu enthalten hat (z.B. den Text des Volksbegehrens in Form eines Gesetzesantrags oder in Form einer Anregung, eine Kurzbezeichnung des Volksbegehrens etc.).
Der Bundesminister für Inneres muss innerhalb von zwei Wochen über die Anmeldung entscheiden.
Die Anmeldung für ein Volksbegehren ist im Volksbegehrengesetz 2018 genau geregelt. Zur Vorbereitung der Anmeldung, insbesondere zur Erörterung der erforderlichen Verfahrensschritte, wird empfohlen, mit dem Bundesministerium für Inneres Kontakt aufzunehmen:
Bundesministerium für Inneres
Abteilung III/S/2 (Wahlangelegenheiten)
Telefon: +43-1-53126-905203
E-Mail: wahl@bmi.gv.at