Unterstützungserklärungen können seit der Inbetriebnahme des Zentralen Wählerregisters mit 1. Jänner 2018 auf folgende Arten abgegeben werden:
Persönliche Unterschrift in einer beliebigen Gemeinde – unabhängig vom Hauptwohnsitz – während der jeweiligen Amtsstunden
Online via oesterreich.gv.at mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (Handy-Signatur, kartenbasierte Bürgerkarte, ID-Austria oder EU Login erforderlich)