€ 340,00 Heizkostenzuschuss kann wieder beantrag werden!
Bis 26. Februar 2027 kann wieder der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark in der Höhe von € 340,00 pro Haushalt beantragt werden.
Voraussetzungen:
Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in der Steiermark und zumindest seit 24.09.2026 an der Antragsadresse - ausschließlich österreichische Staatsbürger sowie EU-/EWR-Bürger
kein Bezug einer Wohnunterstützung
kein Drittstaatsangehöriger
Einkommensgrenzen:
für einen Ein-Personen-Haushalte 1.827 Euro,
Haushaltsgemeinschaften 2.741 Euro,
sowie 548 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.
Antragszeitraum: 1. Oktober 2026 bis 26. Februar 2027
Fördervolumen: bis zu 6,3 Millionen Euro
Nähere Information: Heizkostenzuschuss - Sozialserver - Land Steiermark
Bitte bringen Sie bei der Beantragung folgende Unterlagen mit:
Nachweis der Heizkosten samt Zahlungsbeleg.
(Die Rechnung muss auf eine Person im Haushalt lauten und von dieser Person bezahlt worden sein.)Einkommensnachweise (Achtung: Monatslohnzettel nicht älter als 6 Monate)
Einheitswertbescheid (falls vorhanden)
Familienbeihilfe/Alimente (gegebenenfalls)
Bankverbindung
ENERGIEBERATUNG
energieberatung.steiermark.at
Hier können Sie umfassende Informationen rund um Energiesparen abrufen sowie direkt einen Termin vereinbaren. Die Energieberatung des Landes ist unter der Nummer 0316 877 3955 oder per Mail an energieberatung@stmk.gv.at, erreichbar.