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Eine Nahaufnahme eines Ventilators neben einem Stapel Euro-Banknoten. Die Banknoten sind ausgefächert, und der Ventilator hat eine weiße, zylindrische Form.

Heizkostenzuschuss

€ 340,00 Heizkostenzuschuss kann wieder beantrag werden!

Bis 27. Februar 2026 kann wieder der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark in der Höhe von € 340,00 pro Haushalt beantragt werden.

Voraussetzungen:

  • Hauptwohnsitz seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in der Steiermark und zumindest seit 1.9.2025 an der Antragsadresse

  • kein Bezug einer Wohnunterstützung

  • kein Drittstaatsangehöriger

Einkommensgrenzen:

  • für einen Ein-Personen-Haushalte 1.661 Euro,

  • Haushaltsgemeinschaften 2.492 Euro,

  • sowie 498 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind.

Richtlinien: RL HKZ 2025_26.pdf

Bitte bringen Sie bei der Beantragung folgende Unterlagen mit:

  • Rechnung des Heizmaterials (muss vorgelegt werden!)

  • Einkommensnachweise (Achtung: Monatslohnzettel nicht älter als 6 Monate)

  • Einheitswertbescheid (falls vorhanden)

  • Familienbeihilfe/Alimente (gegebenenfalls)

  • Bankverbindung

ENERGIEBERATUNG
energieberatung.steiermark.at

Hier können Sie umfassende Informationen rund um Energiesparen abrufen sowie direkt einen Termin vereinbaren. Die Energieberatung des Landes ist unter der Nummer 0316 877 3955 oder per Mail an energieberatung@stmk.gv.at, erreichbar.