Hinweis
Zu folgenden Volksbegehren wurden Einleitungsanträge gestellt:
- "ECHTE Demokratie - Volksbegehren"
- "Beibehaltung Sommerzeit"
- "GIS Gebühren NEIN"
- "BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!"
- "Unabhängige JUSTIZ sichern"
- "Lieferkettengesetz Volksbegehren"
- "Nehammer muss weg"
Diese Volksbegehren können im Eintragungszeitraum vom 17. bis 24. April 2023 unterschrieben werden.
Ebenfalls Einleitungsanträge wurden zu nachstehenden Volksbegehren gestellt, die im Eintragungszeitraum vom 19. bis 26. Juni 2023 unterschrieben werden können:
- "NEUTRALITÄT Österreichs JA"
- "anti-gendern-Volksbegehren"
- "Verbot für Kinder-Instagram"
- "Untersuchungsausschüsse live übertragen"
- "Lebensmittelrettung statt Lebensmittelverschwendung"
- "Asylstraftäter sofort abschieben"
- "Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung!"
- "Rettung unserer Sparbücher"
Zum Volksbegehren "Staatsbürgerschaft für Folteropfer" wurde ebenfalls ein Einleitungsantrag gestellt. Ein Eintragungszeitraum für dieses Volksbegehren wurde noch nicht festgelegt.
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at