Vereine, Gemeinschaftspflege, div. Leistungen:
Für das Jahr 2015 bleiben alle Förderungen für sämtliche Vereine, für die Gemeinschaftspflege, sowie für div. Leistungen (z.B. Vorbeten) gleich wie bisher. Eine Harmonisierung wird der neue Gemeinderat in Absprache mit allen Vereinsverantwortlichen, für 2016 zeitgerecht vornehmen.
Auf alle angeführten Förderungen besteht kein Rechtsanspruch,
da es sich um freiwillige Leistungen der Gemeinde handelt.