Antrag zur digitalen Antragsstellung hier.
Das Infoblatt bietet einen Überblick der wichtigsten sozialen Leistungen auf Landes- und Bundesebene von A wie AlleinerzieherInnen-Absetzbetrag bis Z wie ZWEI UND MEHR-Steirischer Familienpass.
Filename: Plattform Ferienbetreuung, Format: .pdf, Größe: 1 MB
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Egal ob Neubau oder thermische Sanierung - der Umweltgedanke spielt eine große Rolle.
Die Gemeinderat der Gemeinde Feistritztal hat in der ersten Sitzung dieses Jahres beschlossen,
die bestehenden Umweltförderungen um 20 % zu erhöhen.
Ebenso wurde eine neue Förderung für Stromspeicher beschlossen.
Das Land Steiermark und der Bund haben ihre Förderprogramme für den Umstieg auf erneuerbare Energien veröffentlicht. Das Ergebnis kann sich sehen lassen: „Sauberes Heizen“ wird für ALLE ÖsterreicherInnen und Österreicher möglich!
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Filename: Geminfo 04_2021_Ausschreibung Reinigungskraft, Format: .pdf, Größe: 968 KB
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Sie haben Fragen zur Pension, zur Rehabilitation, zum Pflegegeld oder zur Gesundheitsvorsorge Aktiv an die Pensionsversicherungsanstalt?
Die Pensionsversicherunganstalt berät Sie gerne! Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin.
Servicestelle Steiermark: 05 03 03-34 170
Alle Sprechtagsorte finden Sie hier.
Filename: Falsche Polizisten, Format: .pdf, Größe: 421 KB
Download startenBeginnend mit dem Wochenende 20./21. Juli 2019 wurde der neue ärztliche Bereitschaftsdienst in der Steiermark in jeder Region um Bereitschaftsordinationen an Wochenenden und Feiertagen mit Öffnungszeiten von 08:00 bis 11:00 Uhr ergänzt.
Geöffnete Ordinationen (Montag bis Sonntag) können nunmehr auf der Homepage https://ordinationen.st abgerufen werden. Dabei sind jeweils am heutigen (derzeit geöffnet, heute noch geöffnet) und morgigen Tag die geöffneten Ordinationen mit Angabe der Öffnungszeiten vom jeweils gewählten Standort im gewählten Umkreis ersichtlich.
ÖFFENTLICHES WASSERGUT: WAS IST DAS?
Als Öffentliches Wassergut (ÖWG) werden Grundstücke bezeichnet, die in Verbindung zu einem Gewässer stehen und sich im Eigentum der Republik Österreich befinden. Verwaltet werden sie vom Land Steiermark in Zusammenarbeit mit den Baubezirksleitungen.
Die Flächen des ÖWG sind bedeutende Naturräume, die auch dem Menschen als Erholungs- und Freizeitraum zur Verfügung stehen können. Sie sind auch unverzichtbar als Hochwasserabflussbereiche und Überflutungsflächen. Daher liegt es im öffentlichen Interesse und somit im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, diese Flächen besonders zu schützen bzw. verantwortungsvoll zu nutzen.
Das öffentliche Wassergut ist allgemeines Gut und kann unter Beachtung der Widmungszwecke und im Rahmen des Gemeingebrauches von allen genutzt werden.
Was ist nicht erlaubt? Ablagerungen zB. von Müll oder Holz oder das Entsorgen von Grünschnitt sind ausnahmslos untersagt und gesetzlich verboten. Nicht erlaubt ist das eigenmächtige Entfernen von Bäumen. Das Errichten von diversen Bauten ist ebenso nicht erlaubt, gesetzliche Bauabstände sind einzuhalten. Stauanlagen, Ufersicherungen und dergleichen müssen vorher genehmigt werden. Pflanzen, Steine, Sand, Schotter oder Wasser dürfen nur ohne die Verwendung von besonderen Vorrichtungen entnommen werden. Jegliche Einleitungen müssen vorher bewilligt werden. Für das Fischen im öffentlichen Gewässer benötigt man das Fischereirecht.
Weiter Informationen entnehmen Sie aus dem Download
Filename: Öffentliches-Wassergut_Folder_Digital_2_-1, Format: .pdf, Größe: 741 KB
Download startenViele wissen nicht, dass man sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen kann, genauso wie von der Ökostrompauschale. Mit einer Befreiung sparen sich ÖsterreicherInnen einen dreistelligen Eurobetrag jährlich.
Antragsformulare unter
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/169/Seite.1693900.html
https://selectra.at/energie/tipps/gruene-energie/oekostrompauschale
Ökostrompauschale und GIS-Befreiung verständlich erklärt
Filename: Aktuelle Mietsätze, Format: .pdf, Größe: 286 KB
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