Filename: GemeindeInfo verkauf GA Siegersdorf1, Format: .pdf, Größe: 275 KB
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Liebe Kinder,
Liebe Eltern,
die Gemeinde ermöglicht einen Zugang zu FREDDY COOL TV.
Jeweils am 1. Und 15. des Monats gibt es eine neue Sendung,
Einfach reinklicken und anschauen.
Falls Sie Ihre Stimme durch Briefwahl abgeben wollen, können Sie sich bei der Gemeinde, bis spätestens am 19. Jänner 2021, die Wahlunterlagen anfordern.
Die Antragsstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen, jedoch nicht telefonisch.
Persönlich im Gemeindeamt zu den Öffnungszeiten
Schriftlich mit Antragsformular (siehe pdf) und einem Ausweißdokument
Die Gemeinde sendet diese Wahlunterlagen zu.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens bis Ende der Wahlzeit (24.Jänner 12:00) bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein.
Filename: Antrag Wahlkarte, Format: .pdf, Größe: 396 KB
Download startenBeginnend mit dem Wochenende 20./21. Juli 2019 wurde der neue ärztliche Bereitschaftsdienst in der Steiermark in jeder Region um Bereitschaftsordinationen an Wochenenden und Feiertagen mit Öffnungszeiten von 08:00 bis 11:00 Uhr ergänzt.
Geöffnete Ordinationen (Montag bis Sonntag) können nunmehr auf der Homepage https://ordinationen.st abgerufen werden. Dabei sind jeweils am heutigen (derzeit geöffnet, heute noch geöffnet) und morgigen Tag die geöffneten Ordinationen mit Angabe der Öffnungszeiten vom jeweils gewählten Standort im gewählten Umkreis ersichtlich.
Filename: GemeindeInfo September04_2019, Format: .pdf, Größe: 781 KB
Download startenAm 15. Juli fand im Beisein von Bgm. Friedrich Wachamnn sowie Mitgliedern der Gemeinde und Professionisten, der offizielle Baubeginn der VS St.Johann bei Herberstein statt. Geplant wurde der Umbau vom Architekturbüro Plankreis aus Kaindorf.
Die mit den Arbeiten betrauten Firmen sind durchwegs aus der Region. Die Gesamtinvestition in das Projekt beträgt rund 1,3 Millionen Euro
Filename: baubeschreibung VS St.joahnn, Format: .pdf, Größe: 322 KB
Download startenFilename: GemeindeInfo Mai02_2019, Format: .pdf, Größe: 729 KB
Download startenÖFFENTLICHES WASSERGUT: WAS IST DAS?
Als Öffentliches Wassergut (ÖWG) werden Grundstücke bezeichnet, die in Verbindung zu einem Gewässer stehen und sich im Eigentum der Republik Österreich befinden. Verwaltet werden sie vom Land Steiermark in Zusammenarbeit mit den Baubezirksleitungen.
Die Flächen des ÖWG sind bedeutende Naturräume, die auch dem Menschen als Erholungs- und Freizeitraum zur Verfügung stehen können. Sie sind auch unverzichtbar als Hochwasserabflussbereiche und Überflutungsflächen. Daher liegt es im öffentlichen Interesse und somit im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, diese Flächen besonders zu schützen bzw. verantwortungsvoll zu nutzen.
Das öffentliche Wassergut ist allgemeines Gut und kann unter Beachtung der Widmungszwecke und im Rahmen des Gemeingebrauches von allen genutzt werden.
Was ist nicht erlaubt? Ablagerungen zB. von Müll oder Holz oder das Entsorgen von Grünschnitt sind ausnahmslos untersagt und gesetzlich verboten. Nicht erlaubt ist das eigenmächtige Entfernen von Bäumen. Das Errichten von diversen Bauten ist ebenso nicht erlaubt, gesetzliche Bauabstände sind einzuhalten. Stauanlagen, Ufersicherungen und dergleichen müssen vorher genehmigt werden. Pflanzen, Steine, Sand, Schotter oder Wasser dürfen nur ohne die Verwendung von besonderen Vorrichtungen entnommen werden. Jegliche Einleitungen müssen vorher bewilligt werden. Für das Fischen im öffentlichen Gewässer benötigt man das Fischereirecht.
Weiter Informationen entnehmen Sie aus dem Download
Filename: Öffentliches-Wassergut_Folder_Digital_2_-1, Format: .pdf, Größe: 741 KB
Download startenViele wissen nicht, dass man sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen kann, genauso wie von der Ökostrompauschale. Mit einer Befreiung sparen sich ÖsterreicherInnen einen dreistelligen Eurobetrag jährlich.
Antragsformulare unter
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/169/Seite.1693900.html
https://selectra.at/energie/tipps/gruene-energie/oekostrompauschale
Ökostrompauschale und GIS-Befreiung verständlich erklärt
Filename: Aktuelle Mietsätze, Format: .pdf, Größe: 286 KB
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Wir freuen uns, Ihnen unsere neue Gemeindemitarbeiterin
Frau Astrid Falk
aus Hirnsdorf vorstellen zu dürfen. Sie
wird uns ab 02. Mai 2018 tatkräftig unterstützen
Aufgabenbereiche:
Tel Nr.: 03113/8866-11
astrid.falk@feistritztal.gv.at.
Frau Gerlinde Fabsitz wurde zur Amtsleiterin
der Gemeinde Feistritztal bestellt. Frau
Fabsitz hat 1995 in der Altgemeinde Kaibing
ihren Dienst in der Gemeinde begonnen.
Durch ihre langjährige Tätigkeit in der
Gemeinde wird sie die organisatorischen
Aufgaben in der Gemeindeverwaltung sicher
bestens lösen.
Aufgabenbereiche:
Tel Nr.: 03113/8866
gerlinde fabsitz@feistritztal.gv.at
gde@feistritztal.gv.at
Filename: GemeindeInfo 2018 Februar, Format: .pdf, Größe: 1 MB
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