Aktiv wahlberechtigt bei Europawahlen, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, sind alle Frauen und Männer,
Neben österreichischen Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Inland ("Inlandsösterreicherinnen/ Inlandsösterreicher") sind demnach auch in die Europa-Wählerevidenz eingetragene Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher") und in diesem Register eingetragene andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich bei Europawahlen wahlberechtigt.
Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) haben das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Gastlandes zu wählen. Für die Wahl der österreichischen Mitglieder ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich erforderlich. Bei diesem Antrag muss eine förmliche Erklärung dazu abgegeben werden.
Nähere Informationen zur Eintragung von Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreichern in die Europa-Wählerevidenz finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich können ebenfalls entscheiden, ob sie die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Herkunftsmitgliedstaates wählen möchten. Für die Wahl der österreichischen Mitglieder ist eine Eintragung in die Europa-Wählerevidenz in Österreich erforderlich. Bei diesem Antrag muss eine förmliche Erklärung abgegeben werden, die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen zu wollen.
Nähere Informationen zur Eintragung von anderen EU-Bürgerinnen/EU-Bürgern mit Hauptwohnsitz in Österreich in die Europa-Wählerevidenz finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
An einer Wahl können nur Wahlberechtigte, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind, teilnehmen. In dieses können Sie vor der Wahl in einem bestimmten Einsichtszeitraum Einsicht nehmen und gegebenenfalls einen Berichtigungsantrag dagegen stellen. Nähere Informationen zur Registrierung der Wahlberechtigten (Wählerevidenz, Wählerverzeichnis) finden sich auf HELP.gv.at.
Bei der Europawahl ist die Stimmabgabe auch mittels Wahlkarte – in jedem Wahllokal oder in Form der Briefwahl – möglich. Bei Bedarf kann der Besuch durch eine besondere Wahlbehörde ("Fliegende Wahlkommission") angefordert werden.
Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (die auf Antrag in einer österreichischen Gemeinde in die Wählerevidenz eingetragen sind) sowie Personen, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten, haben die Möglichkeit der Stimmabgabe im Ausland mittels Briefwahl.
Quelle: HELP.gv.at