Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine einmalig zu entrichtende Steuer, die bei erstmaliger Zulassung von Personenkraftwagen, Kombinationskraftwagen (einschließlich Klein- und Campingbussen) und Motorrädern in Österreich fällig wird. Für Lastkraftwagen wird die NoVA nicht erhoben.
Die Anmeldung muss spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf den Kalendermonat, in dem die Steuerschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats abgegeben werden. In der Anmeldung ist der zu bezahlende Betrag selbst zu berechnen. Die Abgabe muss spätestens am Fälligkeitstag bezahlt werden.
Quelle: HELP.gv.at