Für Eltern, deren Kinder ab 1. März 2017 geboren sind, gelten für das Kinderbetreuungsgeld neue Regelungen. Als neues Pauschalsystem gilt ab dann ein zentrales "Kinderbetreuungsgeld-Konto". Weiterhin bestehen bleibt das bisherige einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld.
Mit jedem System sind unterschiedliche Auswirkungen (z.B. bei den Zuverdienstgrenzen oder den ergänzenden Leistungen wie Mehrlingszuschlag und Beihilfe) verbunden. Um das im Einzelfall bestmögliche System zu wählen, empfiehlt es sich daher, die Unterschiede untereinander abzuwägen.
Um das pauschale Kinderbetreuungsgeld beziehen zu können, müssen die allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.
Als pauschales Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab 1. März 2017 steht das Kinderbetreuungsgeldkonto zur Verfügung:
Bezugshöhe | 14,53 Euro bis 33,88 Euro täglich (je nach gewähltem Zeitraum) Der monatliche Betrag kann – je nachdem, ob der Monat 28, 29, 30 oder 31 Tage hat – etwas variieren. |
Bezugsdauer |
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Jeder gewählte Anspruchszeitraum (z.B. 365, 366, 367 Tage usw.) entspricht einer Variante.
Die Variante kann pro Kind unter bestimmten Voraussetzungen einmal geändert werden. Dadurch werden die Eltern so gestellt, als ob sie von Anfang an eine andere Variante beantragt hätten. Es können sich für vergangene Zeiträume die Tagesbeträge ändern, die Bezugszeiträume können jedoch rückwirkend nicht verändert werden. Der zweite Elternteil ist an die Änderung gebunden. Ein entsprechender Antrag muss rechtzeitig gestellt werden. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte vor der Antragstellung an Ihre Krankenkasse.
Für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld gelten neben den allgemeinen auch spezielle Anspruchsvoraussetzungen.
Einer solchen Erwerbstätigkeit gleichgestellt gelten ausschließlich
sofern in den 182 Tagen unmittelbar davor eine in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde.
Beide Elternteile sind an das beantragte System des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgelds gebunden.
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld steht wie folgt zur Verfügung:
Bezugshöhe |
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Bezugsdauer |
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Kinderbetreuungsgeld für Selbstständige
Quelle: HELP.gv.at