Für die ordnungsgemäße Beförderung von Kindern bis 14 Jahren ist immer die Lenkerin/der Lenker verantwortlich.
Jedes Kind muss einen eigenen Sitzplatz haben.
Die Lenkerin/der Lenker muss Kinder bis 14 Jahren mit einer Körpergröße von unter 150 cm durch geeignete Kinderrückhaltesysteme (z.B. Babyschalen, Kindersitze, Sitzerhöhungen) sichern. Kinder unter 14 Jahren, die 150 cm oder größer sind, muss die Lenkerin/der Lenker mit dem Sicherheitsgurt sichern.
Auch auf einem Beifahrersitz darf ein Kindersitz verwendet werden. Ist der Beifahrersitz mit einem Front-Airbag ausgerüstet und ist dieser aktiv, darf nur ein nach vorne gerichteter Kindersitz verwendet werden. Ein nach hinten gerichteter Kindersitz ("Reboardsystem") ist auf einem Beifahrersitz mit Front-Airbag nur dann erlaubt, wenn der Airbag abgeschaltet wurde oder sich automatisch selbst abschaltet.
Die Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung hat nicht nur eine Geldstrafe zur Folge, sondern gilt auch als Vormerkdelikt des Vormerksystems. Im Fall von zwei Vormerkungen innerhalb von zwei Jahren wird eine Maßnahme gesetzt, die – je nach Deliktskombination – ein Kindersicherungskurs sein kann.
§ 106 Kraftfahrgesetz (KFG)
Quelle: HELP.gv.at